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Nazi-Anwalt im Zwielicht
Der Anwalt von „Stallhaus Germania“, Alexander Heinig, ist im rechtsextremen Milieu kein Unbekannter. 2004 verteidigte der Stuttgarter Jurist Mitglieder der „Kameradschaft Karlsruhe“ und kürzlich den früheren Anführer der Neonazi-Gruppierung „Heidnischer Sturm Pforzheim“ vor Gericht. Nach Angaben antifaschistischer Gruppen (Antifa) und „Stern.de“ soll Heinig als Sänger der Rechtsrockband „Ultima ratio“ aufgetreten sein.
„Das war einmal“, sagt Heinig auf Anfrage knapp. Ende 2007 wurde der Rechtsanwalt vor der Kanzlei „Dr. Seitter & Kollegen“ in Stuttgart von 40 bis 50 Antifa-Aktivisten „geoutet“. Diese verteilten Flugblätter an die Anwohner. In dem Papier wurde Heinig unter anderem vorgeworfen, „mit seiner rassistischen, menschenverachtenden Musik den Soundtrack für die Gewalt, die von Nazis ausgeht“, zu liefern. „Die Hälfte des Flugblatt-Texts ist Unfug. Mehr sage ich dazu nicht“, erklärt Heinig. lex
Nazi-Anwalt geht gegen Polizei vor
Mit weiteren Zeugenaussagen ist der Prozess der rechten Gruppierung „Stallhaus Germania“ aus Lomersheim gegen das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe fortgesetzt worden. Eine Urteilsverkündung gab es nicht. Mit der Bekanntgabe eines schriftlichen Urteils ist in den nächsten zwei Wochen zu rechnen, wie die Neunte Kammer unter dem Vorsitz von Richter Henning Jaeckel-Leight wissen ließ. Jaeckel-Leight sprach von „Neuland“, das das Gericht betreten müsse.
Zum Hintergrund: Am Abend des 10. Mai 2008 war von der Polizei eine Veranstaltung von „Stallhaus Germania“ auf der Knittlinger „Hälde“ aufgelöst worden. Eine Privatperson aus Ölbronn-Dürrn hatte das Freizeitgelände mit Hütte und Grillstelle zuvor per Mietvertrag für eine Feier vom Posaunenchor Knittlingen geordert. Das Gelände selbst gehört dem Evangelischen Jugendwerk in Württemberg. Der Posaunenchor verwaltet das Areal lediglich. Unbestritten ist, dass die aus Ölbronn-Dürrn stammende Person das Gelände angemietet hatte, um im Kameradenkreis das achtjährige Bestehen von „Stallhaus Germania“ feiern zu können.
Das war beim Posaunenchor nicht bekannt. Allerdings hätten die Verantwortlichen mit dem Namen „Stallhaus Germania“ auch nichts anfangen können, selbst wenn der Name dieser Gruppierung gefallen wäre. Dann allerdings, so die Argumentation des Landesvertreters Michael Kromer vom Regierungspräsidium Karlsruhe, wäre seitens des Posaunenchores recherchiert worden und ein Mietvertrag dann gar nicht erst zustande gekommen. Auch sei klar, dass es nicht im Interesse des Jugendwerks sei, rechte Gruppierungen zu unterstützen. Das Vorgehen der Polizei sei gerechtfertigt und der Lage angemessen gewesen. Als klar geworden sei, wer sich auf dem Freizeitgrundstück aufhalte und zu welchen Zweck, sei das weder im Sinne des Posaunenchors, noch des Jugendwerks gewesen. Und die Polizei habe daraufhin das Jugendwerk unterstützt.
Ganz anders sieht das der Anwalt der Gegenseite, die gegen das Land klagt. Alexander Heinig argumentierte, die Polizei habe nicht aufgrund einer Notlage zur allgemeinen Gefahrenabwehr eingegriffen, sondern weil sie Eigentumsrechte habe beschützen wollen. Der Mietvertrag sei aber rechtens gewesen, das Jugendwerk sei erst am Abend durch das Einschalten des Staatsschutzes quasi aktiviert worden. Tatsächlich habe sich das Jugendwerk in der Vergangenheit noch nie um die Vermietungsmodalitäten des Posaunenchors gekümmert. Die Polizei habe vielmehr von vorneherein vorgehabt, die Veranstaltung aufzulösen.
Quelle: PZ-News